Wer Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderszuschlag bekommt, erhält außerdem die Kosten für das Mittagessen über die „Leistungen zu Bildung und Teilhabe (BUT)“. Infos hierzu bekommt ihr auch über eure Kita und über die folgenden Links:
Und wenn eines eurer Kinder von einem anderen Träger betreut wird, z.B. wenn es schon als Schüler Kernzeit oder Hort besucht, könnt ihr hierfür eine Geschwisterkinderstattung bekommen, so wie wenn alle eure Kinder dieselbe Einrichtung besuchen würden: